Waltershausen Immobilien

Ihr zuverlässiger Partner für den Verkauf von Immobilien & Grundstücken

Unsere Leistungen

Hinweis: Wir bieten keine Vermietung von Immobilien an.

Über Waltershausen Immobilien

Waltershausen Immobilien ist ein regional tätiges Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf dem Verkauf von Immobilien und Grundstücken. Der Inhaber, Jochen Freiherr von Waltershausen, ist seit 1979 als Immobilienmakler tätig und kennt den Göttinger Immobilienmarkt seit über 40 Jahren. Früher betreute das Unternehmen auch Verwaltung und Vermietung, heute konzentrieren wir uns ausschließlich auf den Verkauf von Immobilien im Alleinauftrag.

Unser Anspruch ist eine transparente, faire und persönliche Beratung für Eigentümer und Käufer.

FAQ – Immobilien verkaufen in Göttingen

Wie läuft der Verkauf einer Immobilie ab?
Der Verkaufsprozess beginnt mit einer fundierten Wertermittlung. Anschließend erstellen wir ein professionelles Exposé, sprechen geeignete Interessenten an, koordinieren Besichtigungen und begleiten den gesamten Prozess bis zum Notartermin.
Warum arbeiten Sie ausschließlich im Alleinauftrag?
Der Alleinauftrag ermöglicht eine klare Vermarktungsstrategie, eine einheitliche Preisgestaltung und eine professionelle Käuferansprache. Parallelvermarktungen vermeiden wir bewusst.
Welche Unterlagen benötige ich als Verkäufer?
Üblicherweise werden Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Flurkarte sowie weitere objektspezifische Unterlagen benötigt.
Kann ich eine Immobilie verkaufen, die geerbt wurde?
Ja, wir begleiten auch Erbengemeinschaften beim Verkauf. Wichtig ist die rechtliche Klärung aller Erbanteile und Vollmachten.
Was muss ich bei einer Scheidung beachten?
Bei gemeinschaftlichem Eigentum müssen beide Parteien zustimmen. Wir beraten Sie zu Verkaufsablauf, Wertermittlung und notarielle Vollmachten.
Brauche ich einen Energieausweis?
Ja, ein gültiger Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie bei Erstellung oder Beschaffung.

FAQ – Immobilien kaufen in Göttingen

Welche Immobilien vermitteln Sie?
Wir vermitteln Wohnimmobilien wie Häuser und Eigentumswohnungen sowie Grundstücke. Mietobjekte gehören nicht zu unserem Angebot.
Wie läuft der Kauf ab?
Nach der Besichtigung und Kaufentscheidung wird der Kaufvertrag durch einen Notar vorbereitet. Der Kauf wird mit der notariellen Beurkundung rechtswirksam.
Fallen zusätzliche Kosten an?
Neben dem Kaufpreis fallen Notar- und Grundbuchkosten sowie die gesetzliche Grunderwerbsteuer an. Eventuell fällt eine Maklerprovision an, falls vereinbart.
Brauche ich einen Energieausweis vor dem Kauf?
Ja. Der Verkäufer muss einen gültigen Energieausweis vorlegen, der über Energieverbrauch, Heizung und Dämmung informiert.
Wie finanziere ich am besten?
Wir empfehlen, vor Kaufentscheidung eine Finanzierungszusage Ihrer Bank einzuholen. Gerne vermitteln wir Kontakte zu unabhängigen Finanzierungsberatern.
Gibt es besondere rechtliche Aspekte beim Kauf?
Notarielle Beurkundung ist Pflicht. Wir klären Sie über Grundbuch, Belastungen und Kaufvertragsklauseln auf, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Kontakt

Waltershausen Immobilien
Theaterstraße 11a
37073 Göttingen

Telefon: 0171 / 1686700
Fax: 0551 / 292 19 407
E-Mail: info@waltershausen.immo

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Waltershausen Immobilien
Inhaber: Jochen Freiherr von Waltershausen
Theaterstraße 11a
37073 Göttingen

Telefon: 0171 / 1686700
E-Mail: info@waltershausen.immo

Umsatzsteuer-ID gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 172039506

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Jochen Freiherr von Waltershausen, Anschrift wie oben

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Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Personenbezogene Daten werden auf dieser Website nur im technisch notwendigen Umfang erhoben.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Waltershausen Immobilien und ihren Kunden im Bereich des Verkaufs von Immobilien und Grundstücken.

1. Leistungsumfang
Waltershausen Immobilien vermittelt ausschließlich den Verkauf von Immobilien und Grundstücken. Eine Vermietung ist nicht Vertragsbestandteil.

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zustande.

3. Haftung
Waltershausen Immobilien haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Angaben Dritter übernehmen wir keine Gewähr.

4. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.